Kostengutsprache / Kostenübernahme
Von vielen Krankenkassen bin ich über die Zusatzversicherung anerkannt. Bitte erkundigen Sie sich jedoch VOR einer geplanten Behandlung, ob die angewandte Methode durch Ihre Zusatzversicherung übernommen wird, und wie hoch die maximale Deckung ist. Seien Sie sich bewusst, dass jede Krankenkasse Behandlungen ausschliesslich gemäss ihrem eigenen Leistungskatalog vergütet, d.h. was Krankenkasse A vergütet wird nicht zwingend auch von Kasse B vergütet.
Von folgenden Registern und Stiftungen bin ich anerkannt:
EMR (Erfahrungs Medizinisches Register |
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ASCA (Stiftung zur Anerkennung und Entwicklung der Alternativ- und Komplementärmedizin) |
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EGK | |
Mitglied im Schweizerischen Verband der Berufs-Masseure |
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